Dokumentationspflichtige Beobachtungen
Immer wieder kommt es vor, dass v.a. wandernde Vogelarten von ihrer normalen Route abkommen und verdriftet werden oder „übers Ziel hinausschießen“. So gelangen regelmäßig Brutvögel Sibiriens oder Nordamerikas nach Europa und Brutvögel Südeuropas erscheinen v.a. im Frühjahr bei uns. Als hiesiger Beobachter ist man mit diesen Vogelarten oft nicht vertraut. Um Beobachtungen dieser avifaunistisch interessanten Vogelarten dennoch wissenschaftlich analysieren und dabei auf verlässliche Nachweise zurückgreifen zu können, sind bei (auch zu bestimmten Jahreszeiten) sehr selten auftretenden Vogelarten genaue Beschreibungen der Beobachtungsumstände und der erkannten Merkmale notwendig. Diese Beobachtungsprotokolle werden von sog. Avifaunistischen Kommissionen sorgfältig begutachtet und auf ihre Nachvollziehbarkeit geprüft. Die Mitglieder der Avifaunistischen Kommissionen sind ausgewiesene Experten in der Bestimmung seltener Vogelarten, die sich unabhängig voneinander anhand des Beobachtungsprotokolls ein Urteil bilden. Können anhand der erkannten Merkmale oder durch Belegaufnahmen ähnliche, oft regelmäßig auftretende Vogelarten eindeutig ausgeschlossen werden, gilt die Beobachtung als „anerkannt“ und kann in wissenschaftliche Auswertungen einfließen.
Neben Vogelarten, die insgesamt sehr selten bei uns auftreten, gibt es auch solche, die nur in bestimmten Regionen sehr selten auftreten, z. B. Seevögel im Binnenland. Daher gibt es Avifaunistische Kommissionen, die auf unterschiedlichen Ebenen arbeiten und die Beobachtungen bestimmter, im jeweiligen Raum seltener Vogelarten beurteilen (Abb. 10). Welche Kommission für die Begutachtung einer (jahreszeitlich) seltenen Vogelart zuständig ist, ist ornitho.de durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK)
Luxemburger Homologationskommission (LHK) sowie
die Avifaunistischen Kommissionen der Bundesländer, Helgolands (inkl. der AWZ der Nordsee) sowie des Bodenseeraumes.
Wenn Sie also eines dieser Symbole vor Ihrer Beobachtung sehen, werden Sie gebeten, eine genaue Beschreibung bei der jeweiligen Kommission auf einem vorbereiteten Protokollbogen einzureichen. Sie müssen die Beobachtung also zusätzlich zur Meldung in ornitho.de an die zuständige Kommission melden! Irgendwann wird das direkt in ornitho.de möglich sein. Bis das jedoch soweit ist, haben wir versucht, Ihnen das Leben so leicht wie möglich zu machen:
• Durch einen Klick auf das !-Symbol kommen Sie direkt auf die Internetseite der zuständigen Kommission, oft erhalten Sie darüber auch direkt den Protokollbogen.
• Sie können alle Basisinformationen wie die Koordinaten, den Kreis, die Gemeinde usw. direkt aus ornitho.de ablesen.
Es spricht also alles nichts dagegen, sofort nach der Eintragung der Beobachtung in ornitho.de auch das Beobachtungsprotokoll auszufüllen. Ihre Erinnerungen sind dann auch noch frisch!
Hinweis: Gewöhnlich fertigt der Entdecker eine genaue Beschreibung an. Wenn Sie eine dokumentationspflichtige Vogelart also aufgrund des Hinweises anderer Beobachter gesehen haben, müssen Sie im Allgemeinen kein Beobachtungsprotokoll einreichen (Sie können jedoch darum gebeten werden, wenn z. B. der Entdecker seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist).
Zuständigkeiten der Avifaunistischen Kommissionen auf regionaler Ebene in Deutschland. Die Deutsche Avifaunistische Kommission (DAK) ist in Deutschland für alle Beobachtungen extrem seltener Vogelarten zuständig. Abkürzungen: AKB: Avifaunistische Kommission (AK) Bodensee, AKBB: AK randenburg und Berlin, AKBW: AK Baden-Württemberg, AKH: AK Hessen, AKN: AK Niedersachsen und Bremen, AKNW: AK Nordrhein-Westfalen, AKRP: AK Rheinland-Pfalz, AKS: AK Sachsen, AKSHH: Avifaunistische Seltenheiten-Kommission Schleswig-Holstein und Hamburg, AKSL: AK Saarland, AKST: AK Sachsen-Anhalt, AKT: AK Thüringen, BAK: Bayerische AK, HAK: Helgoländer AK, SKMV: Seltenheitenkommission Mecklenburg-Vorpommern.
Für Beobachtungen seltener Vogelarten in Luxemburg ist die Luxemburger Homologationskommission (LHK) zuständig.
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Zuständigkeiten der an die Nordsee angrenzenden Avifaunistischen Kommissionen mit den wichtigsten Schiffsverbindungen nach Helgoland.
Zum Zuständigkeitsbereich der Helgoländer Avifaunistischen Kommission (HAK) gehört neben der Insel auch das Seegebiet in 12 Seemeilen Umkreis um Helgoland. Dies entspricht einer Fahrtdauer von etwa 45 Minuten von Helgoland. Bei Überfahrten von Wilhelmshaven bzw. Büsum fallen alle außerhalb dieses Gebietes gemachten Beobachtungen von Seltenheiten in die Zuständigkeit der Avifaunistischen Kommissionen Niedersachsen und Bremen (AKNB) bzw. Schleswig-Holstein (ASK-SH/HH). Kompliziert ist dieses jedoch bei Überfahrten von Cuxhaven, denn das Schiff passiert die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg (da die Inseln Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn politisch zu Hamburg gehören). Der Weg von Cuxhaven nach Helgoland führt nun die ersten 4 km der Fahrt durch den Zuständigkeitsbereich der AKNB (also etwa bis auf Höhe von Neuwerk), ab da geht die Fahrt durch schleswig-holsteinische Gewässer, bis man schließlich 45 Minuten vor Ankunft die Helgoländer Gewässer erreicht (s. Karte).
Die HAK ist darüber hinaus für die gesamte deutsche AWZ in der Nordsee zuständig.
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